Sonntag, 25. März 2018

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch: Die Abschaffung des Paragrafen 219a reicht nicht

In der Debatte über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sollte es weniger um Abtreibungen gehen als um Informationen über Abtreibungen. Und die dürfen in Hamburg nicht anders sein als in Bayern.
Originalartikel: http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/paragraf-219a-auf-dem-pruefstand-je-mehr-informationen-desto-besser-a-1199804.html#ref=rss

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