Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich entschieden: Ärzte haften nicht, wenn sie das Leiden eines Patienten durch künstliche Ernährung verlängern. Der Richterspruch hat Folgen weit über ähnliche Fälle hinaus.
Originalartikel: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/bgh-entscheid-zu-kuenstlicher-ernaehrung-harter-fall-schlechtes-urteil-a-1260907.html#ref=rss
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